Umfrage Nöthnitzer Straße, Petition Fetscherstraße

Bei der Radtour des FSR Verkehr gestern im Rahmen der Nachhaltigkeitswoche wurde eine weite Strecke gefahren und und es wurden eine Menge verkehrstechnischer Stellen angesprochen, z. B. der Weißeritz-Grünzug (inkl. Unterführung/Ammonstraße), die Könneritzstraße und die Königsbrücker Straße.

Zu zwei der Themen gibt es in Bälde endende Beteiligungsmöglichkeiten:

Sternfahrt startet So. 14:00 von TU(HSZ)

Die meisten haben es vmtl. schon gehört: morgen findet es eine große Fahrrad-Sternfahrt, organisiert vom ADFC, durch Dresden statt. Sie beginnt an mehreren Punkten in Dresden verteilt und endet beim Stadtzentrum.

Zur Erinnerung für die TU-Menschen: morgen fährt die ADFC-Sternfahrt um 14:30 Uhr vom Fritz-Förster-Platz los; die Kundgebung startet schon um 14:00 Uhr.

P. S.: Anlässlich des nationalen Radverkehrskongresses, der am Montag in der Messe stattfindet, wird es nachmittags vor Ort Aktionen von Fridays for Future und ADFC geben, die für einen starken Radverkehr eintreten.

Neues zum Zelleschen Weg; Albert-Demo am Sonntag!

Entwicklungen Zellescher Weg

Kürzlich ist ein unguter Antrag im Ratsinfo aufgetaucht: Straßenrückbau stoppen – Verkehrsplanung für alle Verkehrsteilnehmer […]  Wir erinnern uns: vor drei Jahren hatte sich die HSG Rad mit in die Diskussion eingebracht, infolge derer eine geringfügige Verschmälerung der Kfz-Streifen (insgesamt 65 cm weniger) zugunsten der Zweirichtungsradwege erarbeitet und dann beschlossen wurde. (Presseecho)

Es wäre schön, den Uni-Zentralcampus, durch den der Zellesche Weg verläuft, lebendig und offen zu gestalten. (Dies plant die Universität derzeit im Masterplan-Prozess, auch wenn der abgesagte Mauerdurchbruch einen schönen Standort für einen Zentralplatz zunichte gemacht; ein entsprechender Ansatz ist im Jahr 2018 aus den Plänen verschwunden)

Aus diesem Grund ist aus Uni-Sicht ein so schmal wie möglich gestalteter Zellescher Weg erstrebenswert, und aus diesem Grund können wir den herumgeisternden eingangs erwähnten unguten Antrag nicht nachvollziehen.

In diesem Sinne hiermit der Verweis auf die:

Demo „Albert, Carola und Peter“

Der ADFC, mit dem wir zum Zelleschen Weg zusammengearbeitet hatten, veranstaltet am Sonntag ab 15:00 Albertplatz die Demo „Albert, Carola und Peter wollen endlich Radfahren!“ Es geht zwar nicht direkt um den Zelleschen Weg, aber die Demo passt zum Zelleschen-Weg-Thema, denn hier geht es um einen ähnlich eingebrachten Änderungsbeschluss des rechten Bündnisses.

Und außerdem fahren viele von uns täglich auf der Verbindung St. Petersburger Str. – Carolabrücke – Albertstraße.

In diesem Sinne: wir sehen uns! Auf dem Fahrrad und vielleicht mit einem Zellescher-Weg-Support-Schild!

 

P. S.

Wie man allgemein vernehmen kann, scheint es die Critical Mass (CM) zusätzlich zum Standardtermin (letzter Freitag im Monat) neuerdings wöchentlich dienstags zu geben, auch wenn vereinzelt Repressionen zu vermelden sind. Start ist so um 18:00 Uhr irgendwo an der Albertstraße. [Erinnerung: eine CM ist unpolitisch, d. h. Schilder, Transparente o. ä. passen nicht dazu. Eine CM benötigt formal keinen „Schutz“ durch hilfsbereite externe Menschen, sondern kann von innen die Sicherheit aller gewährleisten.]

Update 8.2.: Es ist nirgendwo eine Ankündigung für 12./19. 2. zu finden – entweder ist die Ankündigung noch nicht online, oder es hat wirklich niemand Lust auf eine CM. D. h. nicht enttäuscht sein, wenn da niemand anderes ist.
Die reguläre CM am üblichen Ort (Halfpipe) ist schon immer allgemeiner Konsens.

Wintersicher auf dem Rad

Anlässlich der aufgetretenen überfrierenden Nässe heute Abend hier ein, zwei Tipps zur Wintersicherheit:

  • Langsam fahren. Man kann selbst über Eis radfahren, nur sollte dies sicherheitshalber langsam sein. Kurven sollten gemieden werden.
  • Hinten bremsen. Bei glatter Fahrbahn könnte das Rad ins Straucheln kommen. Dann ist es kontraproduktiv, vorne zu bremsen! Stattdessen muss man mit der hinteren Bremse bremsen. Da die Situation sehr schnell (Sekundenbruchteile) kommt, sollte das Bremsen schon im Vorfeld geübt werden. Am einfachsten erinnert man sich, wenn man die Vorderradbremse gar nicht benutzt (Aufgrund der geringeren Geschwindigkeit braucht man im Winter nicht deren Bremsleistung.)
  • Entspannungsübungen. Vor allem bei Fahrten mit Normalreifen im Schnee oder auf langen Glatteisstrecken passiert es mitunter, dass man sich verkrampft. Dagegen könnten Entspannübungen vor und nach der Fahrt und an Ampeln o. ä. helfen.
  • Handzeichen überspringen. Auf dem Rad zu bleiben ist wichtiger als den Arm rauszustrecken, um die Richtung anzuzeigen. Gerichtsurteile erlauben das für schwierig zu fahrende Kurven (im Sommer), es müsste analog im Winter bei Glatteis gelten.
  • Aufmerksam sein. Wenn sich die Fußgängö am Zaun festhalten/entlanghangeln, dann muss man damit rechnen, dass der Weg glatt ist. Hinter jeder Kurve kann die Situation anders sein.
  • Fahrbahn nutzen. Es ist unzumutbar, einen glatten/verschneiten Weg zu nutzen, wenn die Fahrbahn daneben gestreut und/oder trocken ist. Man ist also als Radfahrä im vollen Recht, wenn man die Fahrbahn nutzt.

Weitere Informationen kann man bei mit der Suchmaschine des Vertrauens abfragen. Hier kann man z. B. 8 Tipps, 10 Tipps und einen Zeitungsartikel zum Thema finden.

P. S.: Normales Glatteis / ein bisschen frischer Schnee ist viel angenehmer als diese Spurrillen, die entstehen, wenn Räder durch angetauten Schnee fahren, der daraufhin wieder friert.

P. P. S.: Streusalz greift nicht nur die Umwelt, sondern auch das Rad an. Split hinterlässt in den Mänteln Spuren. Radfahren im Winter ist also nicht nur für den Menschen anstrengend, sondern auch für das Rad.

Fahradklima-Test, Löbtau

Zwei Themen in einem Blog-Beitrag:

  1. Der Fahrradklimatest läuft noch bis zum 30. November (Freitag). Die in Deutschland radfahrenden sind herzlich dazu aufgerufen, daran teilzunehmen -> Den Fragebogen findet ihr / finden Sie hier.
  2. Nach einer bürgerschaftlichen Intervention wurde in Löbtau eine autofreie Haltestelle „Bünaustraße“ in der Kesselsdorfer Straße erreicht, allerdings sind noch nicht alle Ziele der BI erreicht: der Abschnitt Wernerstraße – Rudolf-Renner-Straße soll weiterhin vierspurig bleiben. Frage an euch / an Sie: sollen wir uns als Hochschulgruppe der sog. Löbtauer Erklärung anschließen, die ein lebenswertes Stadtteilzentrum (und eine zweispurige Straße) fordert? Oder nicht? Schreibt uns / Schreiben Sie uns! Als E-Mail oder als Kommentar.
    Dagegen spricht: Löbtau ist außerhalb des „Zuständigkeits-Bezirks“ der Hochschulgruppe Rad, auch wenn der nicht so klar umrissen ist.
    Dafür spricht: Die Ziele der Löbtauer Erklärung gelten nicht nur in Löbtau, sie ist allgemeiner gefasst. Außerdem wohnen in Löbtau viele Studentö.

Nichts über Bäume – aber über den Tod

Eigentlich war geplant, dieses Foto in einem Blogbeitrag, wie man als Radfahrä nicht mit Bäumen umgehen sollte, zu zeigen. Daraus wurde bislang nichts, dafür hat sich aber vor zwei Wochen der Unfall auf der St. Petersburger Straße ereignet.

Es gibt nun kein besseres Bild als dieses, um unser Bedauern über den Tod der TU-Mitarbeiterin ausdrücken. Und um einen Appell an alle, die das lesen, zu richten: passt bitte auf euch und auf eure Mitmenschen auf!


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Stadtradeln fängt am Montag an

Wer noch an der Stadtradeln-Aktion teilnehmen will, sollte sich bald anmelden, denn der Aktionszeitraum fängt in Dresden am 18. Juni an. Die Fahrradkilometer werden dann bis 8. Juli automatisch oder manuell erfasst und pro Stadt/Team aufsummiert.

Suchen Sie sich / Sucht euch einfach das passende Team aus. Es gibt einige Fakultätsteams, einzelne Institute und außerdem ein paar Hochschulgruppen. Die TU Dresden hat auch ein Insgesamt-Team.

Die Anmeldung funktioniert ganz einfach über den Anmeldelink (TU Dresden voreingestellt).

 

 

Tiefgaragen können für Räder genutzt werden

Auch wenn es am Zentralcampus keine Tiefgaragen gibt, so ist doch das ein oder andere Uni-Gebäude in Dresden mit einer Tiefgarage ausgestattet. Aus einer Diskussion der HSG Rad mit den Eigentümern eines dieser Gebäude hatte sich die Fragestellung ergeben, ob es ein gesetzliches Verbot für Fahrräder in Tiefgaragen gibt. Dazu hatte die HSG Rad den Dresdner SPD-Wahlkreis von Albrecht Pallas um eine Gesetzesänderung gebeten.

Das Wahlkreisbüro (Süd-Pol-Dresden) hat daraufhin beim Sächsischen Innenministerium (SMI) nachgefragt, welches eine ausführliche Stellungnahme verfasst hat, die im Folgenden zu lesen ist:

Anforderungen an Garagen sind in Sachsen wie auch in Nordrhein-Westfalen und den anderen Ländern, soweit sie spezielle Vorschriften zu Garagen haben, untergesetzlich geregelt. Diese Systematik im Bauordnungsrecht hat sich bewährt.

Sachsen ist bei den gesetzlichen wie auch untergesetzlichen Regelungen bestrebt, im Sinne der Harmonisierung im Bauordnungsrecht länderübergreifend erarbeitete und von den Gremien der Bauministerkonferenz beschlossene Muster weitestgehend in Landesrecht umzusetzen. Dies trifft auch für die geltende Sächsische Garagen- und Stellplatzverordnung (SächsGarStellplVO) aus dem Jahre 2011 zu, welcher im Wesentlichen die Muster-Garagenverordnung (M-GarVO) in der Fassung Mai 2008 zugrunde gelegt ist. Mit der Vorschrift werden insbesondere Anforderungen an die Verkehrssicherheit und an den Brandschutz von Garagen geregelt.

Nach Einschätzung des SMI stellt die von Nordrhein-Westfalen per Verordnung getroffene Regelung im Wesentlichen jedoch lediglich eine Klarstellung dar.
Zwar ist nach den Begriffsbestimmungen des § 1 M-GarVO (§ 1
SächsGarStellplVO analog) nicht explizit definiert, welchem Zweck Garagen dienen. Aus den im Weiteren geregelten Anforderungen lässt sich jedoch schließen, dass dies das Abstellen von Fahrzeugen ist. Insoweit ist nach Auffassung des SMI das Abstellen von Fahrrädern der allgemeinen Zweckbestimmung von Garagen zuzuordnen und nicht dem Ablagern von brennbaren
Stoffen, wie Dieselkraftstoff und Benzin, im Sinne des § 18 Absatz 3 M-GarVO (§ 19 Absatz 3 SächsGarStellplVO analog).

Das SMI wird die Anfrage zum Anlass nehmen, die hier dargelegte
Rechtsauffassung auch den unteren Bauaufsichtsbehörden zu erläutern. Darüber hinaus wird das SMI bei der nächsten – bisher noch nicht terminierten – Änderung der M-GarVO den Vorschlag einbringen, dass eine Klarstellung des Musters erfolgen sollte.

Kurz gesagt: Die Regeln sind wahrscheinlich bundesweit, sicher jedoch in Sachsen und Nordrhein-Westfalen fahrradfreundlich. Der einzige Hinderungsgrund für Fahrräder in Tiefgaragen ist dä Eigentümä, dä das Hausrecht entsprechend regeln kann.

Vielen Dank an den Sophie Koch vom Süd-Pol-Dresden für die Bearbeitung des Anliegens!

 

Die Schutzstreifen auf der Chemnitzer Str. können bleiben

In einem kürzlich veröffentlichten SZ-Artikel (Fahrradstreifen soll verschwinden) wird angekündigt, dass die Radschutzstreifen auf der Chemnitzer Straße weggefräst werden sollen.

Der im Zeitungsartikel angegebene Grund wird von den Kommentaren angezweifelt, und tatsächlich wird in den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) eine Mindestbreite der Fahrbahn von 7,0 Metern angegeben. Die Chemnitzer Straße hat nach eigener Messung an mehreren Stellen eine Breite von gut 7,5 Meter, deswegen sind hier Schutzstreifen erlaubt. (Schutzstreifen erkennt man an der dünnen, gestrichtelten Linie. Radfahrstreifen (Breitstrich) wären nicht auf beiden Seiten möglich, möglicherweise aber auf einer Seite.

Wenn, wie im Zeitungsartikel, das Problem beim häufigen Überfahren des Schutzstreifens liegt, dann könnte die Geschwindigkeit der Chemnitzer Straße auf Tempo 30 reduziert werden. Dadurch sind geringere Abstände für die entgegenkommenden Autos nötig und der Schutzstreifen würde eher freibleiben.

 

[Hinweis: in einem alten Blogbeitrag von gestern hatte die HSG Rad mit falschen Zahlen gearbeitet, die anhand der Bilder von Online-Kartendiensten geschlossen wurden. Deswegen hier die korrekte Fassung.]